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Artikel 1 – Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der Allgemeinen Verkaufsbedingungen

1.1 Diese allgemeinen Verkaufsbedingungen (AVB) bestimmen alle Verkäufe von Produkten durch die Firma OCTÉ und gelten vorrangig vor allen Dokumenten des Kunden, insbesondere vor jeglichen Allgemeinen Einkaufsbedingungen.

1.2 Eine jegliche Bestellung impliziert die vollständige und vorbehaltlose Zustimmung des Kunden zu den AVB, ungeachtet des Lieferortes. 

1.3 Die auf einem jeglichen Dokument von OCTÉ enthaltenen Angaben, insbesondere Katalogen, elektronischen Medien, Prospekten und Werbedokumenten, werden nur zur Information bereitgestellt und können jederzeit ohne Vorankündigung geändert werden. Insbesondere behält OCTÉ sich das Recht vor, die technischen Eigenschaften der Produkte ohne jegliche Vorankündigung zu verändern. 

1.4 Eine jegliche Abweichung von den AVB, die von einem Bevollmächtigten, einem Vertriebspartner oder einem Mitarbeiter gewährt wurde, bindet das Unternehmen OCTÉ nur, wenn sie von der Geschäftsleitung von OCTÉ schriftlich akzeptiert wurde.

1.5 Nimmt OCTÉ irgendeine der Bedingungen der AVB nicht in Anspruch, gilt dies nicht auf Verzicht auf eine spätere Inanspruchnahme irgendeiner der besagten Bedingungen.

Artikel 2 – Angebote und Kostenvoranschläge

2.1 Unsere Angebote sind ab ihrer Übermittlung an den Kunden für Verkäufe in Frankreich 30 Tage lang und für Verkäufe ins Ausland und die Überseegebiete (DOM TOM) 60 Tage lang gültig. 

2.2 Die dem Kunden übergebenen Pläne, Dokumente und Studien bleiben Eigentum von OCTÉ und dürfen ohne die formelle ausdrückliche Zustimmung von OCTÉ nicht verwendet oder an Dritte weitergegeben werden. Sie müssen unverzüglich an OCTÉ zurückgegeben werden, falls das Angebot vom Kunden nicht angenommen wird.

2.3 Eine jegliche vom Kunden an unserem Angebot vorgenommene Änderung kann den Preis und die Lieferfrist verändern.

Artikel 3 – Bestellung – Änderung – Stornierung

3.1 Die Bestellungen müssen schriftlich aufgegeben werden. Sie sind unwiderruflich ab dem Erhalt einer „Empfangsbestätigung“ von OCTÉ, und der Kunde kann von da an seine Bestellung ohne die schriftliche Zustimmung des Unternehmens OCTÉ, das die Preise, Fristen und Liefermodalitäten der geänderten Bestellung mitteilen wird, weder ändern noch stornieren. Im Falle der Stornierung der Bestellung kann OCTÉ eine Entschädigung verlangen, die insbesondere den Stand der Studien und eventuell der Herstellung des Materials berücksichtigen wird. 

3.2 Nur in Ausnahmefällen und mit der schriftlichen Genehmigung von OCTÉ können Produkte zurückgenommen werden, im Falle von Produkten im Neuzustand in Originalverpackung, die vor weniger als fünfzehn (15) Tagen geliefert wurden, und ausschließlich zum Zwecke eines Produktaustausches. Die Produkte werden mit den Referenzen und Lieferdaten zurückgegeben. Ohne eine schriftliche Zustimmung gilt die Entgegennahme von von einem Kunden zurückgeschickten Produkten nicht als von OCTÉ akzeptierte Rücknahme. Außerdem können die Spezialbestellungen weder ausgetauscht noch zurückgenommen werden.

3.3 Die technischen Eigenschaften der OCTÉ -Standardprodukte werden zur Information angegeben und stehen im Katalog und auf der Website www.octe.eu. 

3.4 Die Firma OCTÉ behält sich das Recht vor, die Annahme einer Bestellung von Barzahlung, der Leistung von Garantien oder der Übermittlung von Rechnungslegungsdokumenten abhängig zu machen, die es ermöglichen, die Zahlungsfähigkeit des Kunden zu beurteilen. 

Artikel 4 – Preise – Verkaufsbedingungen

4.1 Die OCTÉ -Produkte werden zu dem Tarif verkauft, der am Tag der Bestellung gilt. Die Preise sind vor Steuern (ohne MwSt.) in der entsprechenden Währung angegeben und vom Verkäufer für den Verkauf in jedem Land festgelegt, ohne ausdrücklichen Hinweis darauf, dass es ein Preis v. St. (einschließlich MwSt.) ist. 

Beim Verkauf in einem EU-Mitgliedstaat, einschließlich Frankreichs, wird die MwSt. mit einem den im Land des Verkäufers geltenden Gesetzen entsprechenden Satz (Frankreich) auf den Preis geschlagen. Eine Zahlung in einem Land der EU außerhalb Frankreichs kann von der Zahlung der französischen MwSt. ausgenommen sein, wenn der Käufer bei der Bestellung seine ID-Nr. und seine Steuer-ID-Nummer angibt und bestätigt, dass die Ware innerhalb der EU übertragen wird. Die Preise sind grundsätzlich in Euro ausgedrückt und verstehen sich netto ohne Verpackung, Transport und Steuern. Sie werden um pauschale Registrierungsgebühren erhöht.

4.2 Die für Frankreich, die Überseegebiete und das Ausland bestimmten OCTÉ- Produkte werden frei Frachtführer (FCA - Incoterms 2010) verkauft. Die jeweiligen Verpflichtungen der Parteien in Bezug auf Lizenzen, Genehmigungen, Transport und Lieferung sind durch die entsprechenden Begriffe der INCOTERMS 2010 definiert, außer wenn in diesen AVB etwas anderes bestimmt oder zwischen OCTÉ und dem Kunden schriftlich etwas anderes vereinbart ist. 

Artikel 5 – Zahlungsbedingungen 

5.1 Für Neukunden 

Die Bezahlung erfolgt bis zur Eröffnung eines Kundenkontos in bar.

Für die Kunden mit Konto

Unsere Rechnungen sind per Banküberweisung 30 Tage zum Monatsende ohne Skonto zahlbar. Keine Reklamation oder Anfechtung berechtigt den Kunden zur Verzögerung der Zahlung einer Rechnung.

5.2 Der Verzug bei der Bezahlung einer Rechnung bei ihrer Fälligkeit führt ohne Notwendigkeit einer Mahnung zur Zahlung von Vertragsstrafen, die auf den Rechnungsbetrag n. St. berechnet werden, in Höhe des von der Europäischen Zentralbank (EZB) bei ihrer letzten Refinanzierungsoperation angewandten Satzes zuzüglich 10 Prozentpunkte, sowie einer pauschalen Entschädigung von 40 € für die Inkassokosten, die unter Vorlage von Belegen erhöht werden kann, falls die angefallenen Inkassokosten noch darüber hinausgehen. Diese Vertragsstrafen sind mit vollem Recht zahlbar und werden dem Konto des Kunden automatisch belastet. 

Außerdem werden jegliche sonstigen Beträge, die der Kunde eventuell schuldig ist, sofort und mit vollem Recht zahlbar, und das Unternehmen OCTÉ kann rechtmäßig alle laufenden Bestellungen aussetzen oder stornieren, unbeschadet jeglicher sonstigen Maßnahmen oder Rechtsmittel. 

5.3 Im Falle einer Verschlechterung der Kreditwürdigkeit des Kunden und/oder der Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen kann die Firma OCTÉ die Ausführung der Bestellungen von Zahlungsgarantien oder einer Barzahlung abhängig machen.

Artikel 6 – Eigentumsvorbehaltsklausel 

6.1 DAS EIGENTUM DER OCTÉ -PRODUKTE WIRD ERST NACH DER VOLLSTÄNDIGEN ZAHLUNG DES PREISES DURCH DEN KUNDEN INKLUSIVE DER HAUPTSCHULD UND DER NEBENFORDERUNGEN ÜBERTRAGEN, SELBST WENN ZAHLUNGSFRISTEN EINGERÄUMT WURDEN. GERÄT DER KUNDE MIT DEM GESAMTEN ODER EINEM TEIL DES PREISES DER BESTELLUNG IN ZAHLUNGSVERZUG, BEHÄLT SICH DAS UNTERNEHMEN OCTÉ BIS ZUR VOLLSTÄNDIGEN BEZAHLUNG DAS RECHT VOR, DIE BESAGTEN PRODUKTE WIEDER IN BESITZ ZU NEHMEN ; EINE JEGLICHE VOM KUNDEN AN OCTÉ GEZAHLTE ANZAHLUNG GILT ALS VON DEM UNTERNEHMEN OCTÉ ALS PAUSCHALE ENTSCHÄDIGUNG ERWORBEN, UNBESCHADET DES RECHTES AUF WIDERRUF DER LAUFENDEN VERKÄUFE UND JEGLICHER SONSTIGEN MASSNAHMEN. EINE JEGLICHE DEM WIDERSPRECHENDE KLAUSEL, INSBESONDERE IN DEN ALLGEMEINEN EINKAUFSBEDINGUNGEN, GILT ALS NICHTIG.

6.2 Die Bestimmungen dieser Klausel bilden kein Hindernis für die Übertragung der mit den Produkten verbundenen Risiken auf den Kunden ab der Lieferung, d.h. ab dem Versand der Waren durch OCTÉ. 

6.3 Solange der Preis nicht vollständig bezahlt wurde, muss der Kunde die gelieferten Produkte individualisieren und darf sie weder transformieren noch weiterverkaufen. Andernfalls kann OCTÉ die Rückerstattung der Produkte verlangen und/oder die, die sich noch auf Lager befinden, zurücknehmen, unbeschadet jeglicher sonstigen Klage auf Zahlung und/oder Entschädigung.

6.4 Im Falle eines Pfändungsbeschlusses oder eines sonstigen Eingriffs eines Dritten wird der Kunde das Unternehmen OCTÉ unverzüglich darüber informieren, um es ihm zu ermöglichen, dagegen vorzugehen und seine Rechte zu wahren.

Artikel 7 – Lieferung – Gefahrübergang

7.1 Für die Lieferung von für Frankreich oder das Ausland bestimmten Produkten (FCA - Incoterms 2010) wählt die Firma OCTÉ die Transportart und den Spediteur. Der Übergang der Kosten und der Risiken von der Firma OCTÉ auf den Kunden erfolgt zu dem Zeitpunkt, zu dem der Spediteur die Ware übernimmt. Dieser Incoterm gilt für alle Transportarten. 

Ab der Lieferung oder, falls der Kunde die Lieferung nicht innerhalb der gesetzten Frist entgegengenommen hat, ab dem Ablauf dieser Frist trägt der Kunde alle Verlust- oder Schadensrisiken. Falls der Kunde die Lieferung nicht innerhalb der gesetzten Frist entgegengenommen hat, ist OCTÉ berechtigt, frei über die Produkte zu verfügen und/oder dem Kunden die Förder- und Lagerhaltungskosten in Höhe von mindestens 1% des Gesamtbetrages der betroffenen Bestellung pro Woche Verzögerung zu belasten, unbeschadet jeglicher sonstigen Entschädigung, die die Verspätung eventuell rechtfertigt.

7.2 Für die Lieferung von für die Überseegebiete oder das Ausland bestimmten Produkten (FCA - Incoterms 2010) obliegt es dem Kunden, (i) auf seine Kosten und sein Risiko jegliche Importlizenz zu erhalten, (ii) die nötigen Zollformalitäten zu erledigen und (iii) einen Beförderungs- und eventuell einen Versicherungsvertrag für die Produkte abzuschließen oder zu bestätigen und (iv) am vereinbarten Ort vom Spediteur oder einer jeglichen vom Kunden benannten Person die Lieferung mit den Produkten entgegenzunehmen, die auf dem gelieferten Transportmittel geladen sind. Falls der Kunde die Lieferung nicht innerhalb der gesetzten Frist entgegengenommen hat, ist OCTÉ berechtigt, frei über die Produkte zu verfügen und/oder dem Kunden die Förder- und Lagerhaltungskosten in Höhe von mindestens 1% des Gesamtbetrages der betroffenen Bestellung pro Woche Verzögerung zu belasten, unbeschadet jeglicher sonstigen Entschädigung, die die Verspätung eventuell rechtfertigt.

7.3 Die Lieferfristen werden von OCTÉ zur Information angegeben. Ungeachtet des Lieferortes berücksichtigen die Fristen nicht die Transportdauer und verstehen sich ab dem Datum des Ausgangs aus unseren Räumlichkeiten. Wenn diese Fristen überschritten werden, begründet das weder Schadenersatz noch die Einbehaltung einer Zahlung und rechtfertigt nicht die Stornierung der Bestellung und/oder anderer laufender Bestellungen.

7.4 Die Vorbehalte und Rückgriffsmöglichkeiten gegenüber dem Spediteur obliegen dem Kunden. Sie müssen innerhalb der gesetzlichen Fristen erfolgen, also sofort auf den Lieferdokumenten des Spediteurs, bestätigt per Einschreiben mit Rückschein innerhalb von drei (3) Arbeitstagen nach dem Erhalt in Frankreich, und innerhalb von sieben (7) Arbeitstagen für die anderen Länder. Eine Kopie der besagten Vorbehalte muss OCTÉ auch vom Kunden übermittelt werden. Falls der Kunde den Lieferschein, ohne ihn zu überprüfen, akzeptiert, akzeptiert er die gelieferten Produkte in ihrem Zustand, und keine Reklamation für beim Transport aufgetretene Schäden kann akzeptiert werden.

 

Artikel 8 – Reklamationen wegen offensichtlicher Mängel oder Nichtkonformität gegenüber der Bestellung

8.1 Die Reklamationen wegen offensichtlichen Mangels oder Nichtkonformität des gelieferten Produktes gegenüber der Bestellung müssen vom Kunden per Einschreiben mit Rückschein innerhalb von acht (8) vollen Tagen ab der Lieferung der Produkte mit Bestimmungsort Frankreich und innerhalb von zehn (10) vollen Tagen ab der Lieferung von Produkten mit Zielort Überseegebiete und Ausland formuliert werden.

8.2 Es obliegt dem Kunden, jegliche Belege für die festgestellten Mängel oder Anomalien zu liefern. Er muss der Firma OCTÉ alle Möglichkeiten lassen, diese Mängel festzustellen und zu korrigieren. Er wird darauf verzichten, selbst einzugreifen oder einen Dritten zu diesem Zweck eingreifen zu lassen. Ohne die schriftliche Genehmigung von OCTÉ darf der Kunde keine Produkte zurückschicken.

8.3 Die Rücksendung der schadhaften oder nicht konformen Produkte erfolgt auf Kosten und Risiko des Kunden. Erweist sich die Reklamation als gerechtfertigt, erstattet dann die Firma OCTÉ dem Kunden die Rücksendekosten und liefert auf seine Kosten die Ersatzprodukte, also FCA incoterms 2010 für Produkte nach Frankreich, nach Übersee oder ins Ausland.

8.4 Im Fall eines offensichtlichen Mangels oder einer Nichtkonformität der gelieferten Produkte, der/die ordnungsgemäß von der Firma OCTÉ gemäß den oben erwähnten Bedingungen festgestellt wurde, kann der Kunde den kostenlosen Ersatz der Produkte erhalten, unter Ausschluss jeglicher Stornierung der Bestellung, Entschädigung oder von Schadenersatz. 

8.5 Reklamationen können die Bezahlung der betroffenen Produkte durch den Kunden nicht aussetzen.

Artikel 9 – Vertragliche Garantie

9.1 Mit Ausnahme der gesetzlichen Garantien gegen Räumung, verborgene Mängel und die Konformitätsgarantie profitieren die vom OCTÉ -Konzern hergestellten Produkte über eine vertragliche Garantie, so wird unser Material über 12 Monate ab dem Lieferdatum garantiert. 

In jedem Fall beschränkt sich die Garantie auf den Ersatz der von uns hergestellten und als mangelhaft anerkannten Teile. Jegliche sonstigen aus diversen Quellen stammenden Lieferungen unterliegen den Garantiefristen und -modalitäten der betreffenden Lieferanten.

9.2 Nach der Untersuchung der vom Kunden zurückgegebenen mangelhaften Teile durch unseren technischen Dienst werden diese kostenlos ersetzt. Bei im Rahmen der Garantie erfolgten Maßnahmen, insbesondere bei Auswechseln, Reparatur oder Änderung der Produkte, wird dadurch die Dauer der Garantie nicht verlängert.

9.3 Im Rahmen der Garantie besteht die einzige Verpflichtung der Firma OCTÉ darin, das jeweilige Produkt bzw. das als schadhaft erklärte Teil auszuwechseln oder zu reparieren. Aus der Garantie ergibt sich demnach in keinem Fall eine Entrichtung von Entschädigungen oder Rückerstattung. 

9.4 Die Rücksendung der schadhaften Produkte erfolgt auf Kosten und Risiko des Kunden. Die vom Spediteur ohne angemessene Verpackungen zurückgegebenen oder schlecht geschützten Produkte kommen nicht in den Genuss der Garantie. Es obliegt also dem Kunden, darüber zu wachen, dass das oder die zurückgegebenen Produkt(e) bei seinem/ihrem Transport geschützt und versichert wird/werden. Erweist sich die Reklamation als gerechtfertigt, erstattet die Firma OCTÉ dem Kunden auf Vorlage von Belegen die Rücksende- und Liefergebühren der jeweiligen Ersatzprodukte. Dabei werden Letztere nach Frankreich und nach Übersee oder ins Ausland FCA (Incoterms 2010) geliefert.

9.5 Die Garantie kann nur dann geltend gemacht werden, wenn der Kunde die Firma OCTÉ über den Produktfehler innerhalb einer Frist von 20 Tagen ab Entdeckung der Störung informiert. Dieses Datum muss vom Kunden mit Beweisen belegt werden. Die Garantie gilt nur für versteckte Mängel, die das Produkt unbrauchbar machen und die vor der Verwendung nicht erkennbar waren. Von der vertragliche Garantie ausgeschlossen sind offensichtliche Mängel, die nicht fristgemäß gemeldet wurden, Störungen oder Beschädigungen, die durch normalen Verschleiß der Produkte entstanden oder durch äußere Ursachen, Nachlässigkeit bzw. mangelnde Überwachung des Kunden oder durch unsachgemäße Nutzung, d.h. bei Missachten des Zwecks, der Funktion, der technischen Eigenschaften und/oder Anweisungen von OCTÉ oder aber durch eine fehlerhafte Wartung bzw. unsachgemäße Installation, Änderung oder vom Kunden selbst durchgeführte Reparatur. In diesen Fällen haftet OCTÉ nicht für die Folgen. Produkte, die ohne vorherige Genehmigung durch OCTÉ geändert, repariert oder geöffnet wurden, sind von der Garantie ausgeschlossen. Spezialprodukte (nicht im Katalog aufgeführte Produkte) sind von vorliegender Garantie ausgeschlossen und unterliegen einem Sonderabkommen zwischen dem Kunden und der Firma OCTÉ.

Artikel 10 – Haftungsbeschränkung

10.1 Die gesamte Haftpflicht des Unternehmens OCTÉ und die ihrer Mitarbeiter oder Subunternehmer in Bezug auf ein(e) jegliche(s) Versäumnis, Fahrlässigkeit oder Fehlverhalten, das/die anlässlich der Erfüllung des Verkaufsvertrages festgestellt werden sollte, wird auf den Betrag der für den betreffenden Vertrag gezahlten Summen plafonniert, um alle Reklamationen jeglicher Art (einschließlich Zinsen und Aufwendungen) abzudecken, unabhängig von der Anzahl der Klagen, der reklamierten Grundlagen oder der Streitparteien. Diese Vorschrift gilt nicht für eine Haftpflicht wegen Todes oder Körperverletzung oder für eine jegliche sonstige Haftpflicht, die das Gesetz verbietet, auszuschließen oder einzuschränken.

10.2 Im Übrigen kann OCTÉ in folgenden Fällen nicht haftbar gemacht werden:

- Infolge eines Versäumnisses oder eines Mangels eines Produktes oder einer Dienstleistung, deren Lieferung oder Erbringung weder ihm noch seinen eventuellen Subunternehmern obliegt,

- für Fakten und/oder Daten, die nicht Teil des Leistungsumfangs sind und/oder nicht deren Erweiterung unterliegen,

- im Falle der Nutzung von Produkten für einen anderen Zweck oder in einem anderen Kontext als dem, der vorgesehen war, oder der versehentlichen Nutzung von Empfehlungen oder Missachtung der Vorbehalte des Unternehmens OCTÉ. 

OCTÉ haftet weder für seine Versicherer noch für indirekte Schäden noch für entgangene Gewinne oder erwartete Möglichkeiten noch für die finanziellen Auswirkungen der von Dritten geplanten Maßnahmen gegenüber dem Kunden. 

Artikel 11 – Höhere Gewalt

Die Firma OCTÉ ist in allen Fällen höherer Gewalt von ihren vertraglichen Verpflichtungen freigestellt. Als höhere Gewalt oder unvorhergesehene Fälle gelten insbesondere Streiks des Personals des Unternehmens oder seiner üblichen Spediteure, Überschwemmung, Brand, Unwetter, Epidemien, Produktionsstopp aufgrund einer unvorhergesehenen Panne, Unterbrechung der Energiezufuhr oder der Rohstofflieferungen, Stillstand der Transportmittel.

Artikel 12 – Auflösungsklausel

Falls der Kunde seine Verpflichtungen nicht erfüllt, insbesondere mit dem gesamten oder einem Teil des Preises beim vereinbarten Fälligkeitsdatum in Zahlungsverzug gerät, können die betroffene Bestellung und alle anderen laufenden Bestellungen auf Initiative der Firma OCTÉ 48 Stunden nach Versand einer Mahnung per Einschreiben, die erfolglos geblieben ist, mit vollem Recht storniert werden, und der Kunde wird dann unverzüglich die betroffenen Produkte wieder zurückgeben. 

Artikel 13 – Gewerbliches Eigentum/Vertraulichkeit

13.1 Alle Informationen, die einem Kunden von der Firma OCTÉ mitgeteilt wurden, insbesondere geschäftliche Daten, Prototypen, Proben, Studien, Dokumente jeglicher Art und auf jeglichem Träger, bleiben Eigentum der Firma OCTÉ.

13.2 Der Kunde verpflichtet sich, keine dieser Informationen weiterzugeben und sie auf einfache schriftliche Anfrage hin der Firma OCTÉ zurückzugeben.

Artikel 14 – Anzuwendendes Recht – Zuständiges Gericht – Wahl des Domizils 

Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen unterliegen dem französischen Recht , und eine jegliche Anwendung der UN-Konvention über den Internationalen Warenkauf ist ausdrücklich ausgeschlossen. Ein jeglicher sich aus den AVB oder im Zusammenhang damit ergebende Streitfall wird somit, selbst bei mehreren Beklagten, dem Handelsgericht von Chartres, Frankreich, übergeben, was vom Kunden ausdrücklich akzeptiert wird. Die verschiedenen Versand- und Zahlungswege sowie der Lieferort können in keinem Fall von der hiesigen Zuschreibung der Zuständigkeit abweichen, was vom Kunden ausdrücklich akzeptiert wird.