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Für die Lieferung von für Frankreich oder das Ausland bestimmten Produkten (FCA - Incoterms 2010) wählt die Firma OCTÉ die Transportart und den Spediteur. Der Übergang der Kosten und der Risiken von der Firma OCTÉ auf den Kunden erfolgt zu dem Zeitpunkt, zu dem der Spediteur die Ware übernimmt. Dieser Incoterm gilt für alle Transportarten. 

Ab der Lieferung oder, falls der Kunde die Lieferung nicht innerhalb der gesetzten Frist entgegengenommen hat, ab dem Ablauf dieser Frist trägt der Kunde alle Verlust- oder Schadensrisiken. Falls der Kunde die Lieferung nicht innerhalb der gesetzten Frist entgegengenommen hat, ist OCTÉ berechtigt, frei über die Produkte zu verfügen und/oder dem Kunden die Förder- und Lagerhaltungskosten in Höhe von mindestens 1% des Gesamtbetrages der betroffenen Bestellung pro Woche Verzögerung zu belasten, unbeschadet jeglicher sonstigen Entschädigung, die die Verspätung eventuell rechtfertigt.

Für die Lieferung von für die Überseegebiete oder das Ausland bestimmten Produkten (FCA - Incoterms 2010) obliegt es dem Kunden, (i) auf seine Kosten und sein Risiko jegliche Importlizenz zu erhalten, (ii) die nötigen Zollformalitäten zu erledigen und (iii) einen Beförderungs- und eventuell einen Versicherungsvertrag für die Produkte abzuschließen oder zu bestätigen und (iv) am vereinbarten Ort vom Spediteur oder einer jeglichen vom Kunden benannten Person die Lieferung mit den Produkten entgegenzunehmen, die auf dem gelieferten Transportmittel geladen sind. Falls der Kunde die Lieferung nicht innerhalb der gesetzten Frist entgegengenommen hat, ist OCTÉ berechtigt, frei über die Produkte zu verfügen und/oder dem Kunden die Förder- und Lagerhaltungskosten in Höhe von mindestens 1% des Gesamtbetrages der betroffenen Bestellung pro Woche Verzögerung zu belasten, unbeschadet jeglicher sonstigen Entschädigung, die die Verspätung eventuell rechtfertigt.

Die Lieferfristen werden von OCTÉ zur Information angegeben. Ungeachtet des Lieferortes berücksichtigen die Fristen nicht die Transportdauer und verstehen sich ab dem Datum des Ausgangs aus unseren Räumlichkeiten. Wenn diese Fristen überschritten werden, begründet das weder Schadenersatz noch die Einbehaltung einer Zahlung und rechtfertigt nicht die Stornierung der Bestellung und/oder anderer laufender Bestellungen.

Die Vorbehalte und Rückgriffsmöglichkeiten gegenüber dem Spediteur obliegen dem Kunden. Sie müssen innerhalb der gesetzlichen Fristen erfolgen, also sofort auf den Lieferdokumenten des Spediteurs, bestätigt per Einschreiben mit Rückschein innerhalb von drei (3) Arbeitstagen nach dem Erhalt in Frankreich, und innerhalb von sieben (7) Arbeitstagen für die anderen Länder. Eine Kopie der besagten Vorbehalte muss OCTÉ auch vom Kunden übermittelt werden. Falls der Kunde den Lieferschein, ohne ihn zu überprüfen, akzeptiert, akzeptiert er die gelieferten Produkte in ihrem Zustand, und keine Reklamation für beim Transport aufgetretene Schäden kann akzeptiert werden.